Naturheilpraxis

Karl Thomas Langer

Behandlungshonorar


Die Berechnung des Honorars erfolgt, sofern möglich, nach dem Heilpraktiker - Gebührenverzeichnis GebüH.


Für die einzelnen Therapieverfahren wird speziell nach Gebührenziffern des GebüH abgerechnet.

Beihilfe- und private Krankenkassenleistungen werden berücksichtigt.

Für individuelle außergewöhnliche Beratungen oder Behandlungen wird ein Sonderhonorar mit dem Patienten vereinbart.

Die Honorabrechnung erfolgt je nach Vereinbarung über Rechnung per Post oder Barzahlung.

Die Zahlung erfolgt in der Regel per Banküberweisung oder Verrechnungsscheck

Vorauszahlungen für bestimmte Therapieverfahren sind nicht vorgesehen.

Über die Honorarabwicklung und die Kosten der Behandlung wird der Patient vor Beginn der Behandlung aufgeklärt!